Die Rechte von global tätigen Unternehmen und Investoren wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet: Unternehmen sind durch verbindliche Verträge in der Lage, ihre Interessen sogar gegen Staaten durchzusetzen. Eine gleichermaßen verbindliche Regelung für menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards gibt es nicht.
Dieses Ungleichgewicht greift auch die aktuelle Kampagne der Weltläden „Mensch. Macht. Handel. Fair.“ auf. Denn es treten insbesondere entlang der Lieferketten international tätiger Konzerne schwerwiegende Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen sowie Umweltschäden auf. Für diese Verstöße können sie bislang jedoch nicht haftbar gemacht werden.